Brille auf Zeitung mit Kursinformationen

Fraud Prevention
NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank

Hinweisgebersystem: Der Ombudsmann

Die NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank gibt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Regeln für ein korrektes und professionelles Verhalten vor, beispielsweise bei Interessenskonflikten, im Kampf gegen wirtschaftskriminelle Handlungen wie z. B. Korruption, Fraud und Geldwäsche, für die Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz, den Umgang mit Kunden, den Schutz und die Nutzung von Bankressourcen oder den Schutz vor Diskriminierung.

Zur Ergänzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten hat die NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank ein Hinweisgebersystem implementiert, das sowohl von Mitarbeitern als auch Kunden genutzt werden kann. Dies beinhaltet die Funktion eines externen Ombudsmannes, an den sich Hinweisgeber vertraulich wenden können, wenn sich für sie Verdachtsmomente für Straftaten oder unrechtmäßige Geschäftsvorgänge ergeben.

Der Ombudsmann

  • nimmt entsprechende Hinweise auf Straftaten und schwere Unregelmäßigkeiten vertraulich entgegen;
  • berät die Hinweisgeber;
  • informiert die NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank über den verdächtigen Sachverhalt, wenn durch den Hinweisgeber eine Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht erfolgt.

Hinweise:

  • Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle und kein „Kummerkasten". Er steht einzig und allein als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Verdachtsmomente für Straftaten wie z. B. betrügerische Handlungen oder grobe Unregelmäßigkeiten bestehen.
  • Die Identität der Hinweisgeber wird grundsätzlich nicht preisgegeben.
    Mit der Kontaktaufnahme zum Ombudsmann entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Die Position des Ombudsmannes der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt am Main wahrgenommen. Er ist Rechtsanwalt und hat damit eine Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte, muss er den Hinweisgeber nicht nennen. Herr Dr. Buchert ist bereits seit vielen Jahren auch für andere deutsche Großunternehmen als Ombudsmann tätig. Nähere Informationen finden Sie unter www.dr-buchert.de

Hinweisgebersystem: CSSF

Auch die CSSF hat ein „Meldeverfahren im Falle von Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften für den Finanzsektor“ unter https://whistleblowing.apps.cssf.lu/ eingerichtet sowie entsprechende FAQs dazu veröffentlicht.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen und Unternehmensgruppen ab einer Beschäftigtenanzahl von 3.000 Mitarbeitern ab dem 01.01.2023 zur Einrichtung eines Verfahrens, um Hinweise in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegenzunehmen.

Die NORD/LB CBB unterstützt das Ziel des LkSG und möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, an diesem Verfahren teilzunehmen. Ihnen steht daher die Möglichkeit offen, zu der oben genannten Thematik direkt mit unserem deutschen Mutterinstitut der NORD/LB AöR in Kontakt zu treten.

Hinweis/Beschwerde an die NORD/LB abgeben.
 
Unabhängig davon haben Sie jederzeit, wie unter „Kundeninformation zum Beschwerdemanagement“ beschrieben, die Möglichkeit, eine Beschwerde an die NORD/LB CBB oder die CSSF zu richten.